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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1: Definitionen
1.1 Laan Equipment (KvK 84048395) und seine verbundenen Betriebsgesellschaften sowie seine Rechtsnachfolger unter allgemeinem Titel sind die Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden im Folgenden als „wir“, „uns“ und Lieferant bezeichnet.
1.2 Unter „Gegenpartei“ und/oder „Kunde“ ist jede (juristische) Person zu verstehen, an die wir unsere Angebote richten, sowie die Person, die Angebote an uns richtet, und die Person, die uns einen Auftrag erteilt, oder die Person mit denen wir einen Vertrag abschließen, und darüber hinaus jede Person, mit der wir in einem Rechtsverhältnis stehen, und abgesehen von dieser Person, ihren Vertreter(n), Vertreter(n), Zessionar(en) und Erben.


Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Vereinbarungen, Auftragsverträge (die auf die Erbringung von Werkleistungen durch uns gerichtet sind) sowie alle von uns erbrachten Rechtshandlungen, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen sowie durch uns vertriebenen Dienstleistungen , einschließlich aller vorvertraglichen Situationen sowie zukünftig mit uns einzugehenden Rechtsbeziehungen, u.a. über den Verkauf von (Gebraucht-)Maschinen, (Firmen-)Fahrzeugen, Teilen und Zubehör, die Durchführung von Reparaturen , Wartung und sonstige Arbeiten an den Produkten und/oder Maschinen und/oder Fahrzeugen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
2.2 Abweichungen und Ergänzungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig erweisen, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.
2.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen der Gegenpartei und uns geschlossenen Vertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des Vertrages.
2.5 Wenn wir nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangen, bedeutet dies nicht, dass die darin enthaltenen Bestimmungen nicht gelten oder dass wir in irgendeiner Weise das Recht verlieren würden, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.


Artikel 3: Schlussfolgerung
3.1 Der Vertrag kommt, sofern innerhalb der von uns gesetzten Frist anwendbar, zum Zeitpunkt des Eingangs einer schriftlichen Annahme eines Angebots bei uns zustande. Wenn die andere Partei ein Angebot macht und/oder einen Auftrag erteilt, in dem Moment, in dem wir das Angebot und/oder den Auftrag schriftlich genehmigt und bestätigt haben oder wenn wir mit der Ausführung des Auftrags begonnen haben.
3.2 Wenn die Gegenpartei das Angebot elektronisch angenommen hat, kommt der Vertrag erst zustande, nachdem wir es genehmigt und schriftlich bestätigt haben. Solange der Zugang dieser Annahme nicht von uns schriftlich bestätigt und genehmigt wurde, ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen.
3.3 Nach Vertragsschluss mündliche oder schriftliche Nebenabreden, Änderungen und/oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter, Vertreter, Verkäufer oder sonstigen Vermittler sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von uns gegenüber dem Vertragspartner schriftlich bestätigt.
3.4 Aufträge, die durch Zwischenhändler, einschließlich Agenten, Vertreter oder Wiederverkäufer erteilt werden, sind erst rechtsgültig, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche Vereinbarungen und Abmachungen sind erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich durch bevollmächtigte Personen bestätigt wurden.

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Artikel 4: Stornierung
4.1 Im Falle einer Stornierung durch die Gegenpartei sind wir berechtigt, einen Teil der Anzahlung in Höhe von 10 % des Verkaufspreises mit einem Mindestbetrag von € 1.500,00 pro Objekt als Stornierungsentschädigung einzubehalten und nicht zurückzuerstatten, unbeschadet von unser Recht, eine weitere Entschädigung zu verlangen, wenn die entstandenen Kosten (einschließlich Liefer-, Lager-, Versicherungs- und Lagerkosten) höher sind als der Anzahlungsbetrag.


Artikel 5: Garantie, Haftungsausschluss
5.1 Gebrauchte Maschinen, Fahrzeuge und Teile werden ohne jegliche Gewährleistung und in einem Zustand verkauft, wie er von der anderen Partei auf der Website oder am Verkaufsstandort gesehen und von der anderen Partei genehmigt wurde. Wir haften nicht für versteckte oder sichtbare Mängel.  Dieser Haftungsausschluss umfasst auch die Haftung für Folgeschäden und Total- oder Teiluntergang der verkauften Sache infolge der Einwirkung von bei der Ãœbergabe vorhandenen versteckten Mängeln, beispielsweise für einen größeren mechanischen Schaden Schäden oder zerstörerisches Feuer als Folge eines relativ geringfügigen versteckten Defekts, wie z. B. einer minimalen undichten Kraftstoffversorgung.  Auf gebrauchte Maschinen, Fahrzeuge und/oder Teile wird eine Garantie nur gegeben, wenn und soweit dies ausdrücklich im Kaufvertrag angegeben ist.
5.2 Wenn sich die andere Partei auf die von uns im jeweiligen Kaufvertrag gewährte Garantie beruft oder einen Anspruch geltend macht, werden wir die Garantie oder Reklamation prüfen und gegebenenfalls unter Beachtung der diesbezüglichen Bestimmungen des Vertrags beilegen. Gewährleistungsansprüche und Ansprüche im Zusammenhang mit Vertragswidrigkeiten, die von der anderen Partei geltend gemacht werden, können nicht auf Dritte übertragen werden. Alle Garantieanfragen oder -beschwerden sind an info@laanequipment.com zu richten.
5.3 Alle Rechte und Ansprüche der Gegenpartei im Zusammenhang mit Mängeln an der verkauften Sache erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis dieser Mängel und in jedem Fall nach drei Monaten nach Lieferung der verkauften Sache rechtliche Schritte einleitet.  


Artikel 6: Maschinen- und Fahrzeughistorie
6.1 Bei der Empfehlung von Artikeln stützen wir uns grundsätzlich auf etwaige Angaben Dritter und auf die äußere Beschaffenheit der Artikel. Grundsätzlich überprüfen wir diese uns von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen nicht auf ihre Richtigkeit und führen keine (technische) Recherche durch. Beispielsweise kontaktieren wir keine Händler, um uns nach der Wartungshistorie einer Maschine zu erkundigen, und wir zerlegen keine Teile, um den Zustand einer Maschine zu untersuchen.  Die Gegenpartei kann aus Fehlern oder offensichtlichen Fehlern in den von uns auf dieser Grundlage (auf unserer Website) bereitgestellten Informationen keine Rechte herleiten.
6.2 Die Gegenpartei hat das Recht, auf eigene Initiative zu versuchen, die oben genannten Details der Maschine(n) und des Fahrzeugs/der Fahrzeuge zu ermitteln. Auf Wunsch leisten wir diesbezüglich unsere Mitarbeit. Die Kosten dieser Untersuchung gehen zu Lasten der anderen Partei.

 

Artikel 7: Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den Produkten und/oder Maschinen und/oder Fahrzeugen geht ungeachtet der tatsächlichen Lieferung erst auf die andere Partei über, nachdem diese alle Forderungen von uns in Bezug auf die Gegenleistung für die von uns gelieferten oder zu liefernden Produkte bezahlt hat an die andere Partei aufgrund der Vereinbarung oder einer ähnlichen Vereinbarung oder Tätigkeiten, die zugunsten der anderen Partei aufgrund einer solchen Vereinbarung ausgeführt werden oder ausgeführt werden sollen, sowie in Bezug auf die Ansprüche wegen Nichterfüllung solche Vereinbarungen.


Artikel 8: Auflösung
8. 1 Wenn die Gegenpartei trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung einer (Zahlungs-) Verpflichtung aus einem mit uns geschlossenen Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sowie im Falle einer Aussetzung Zahlungsaufschub, Antrag auf Zahlungsaufschub, Konkurs, Vormundschaft oder Liquidation des Geschäfts der anderen Partei, sind wir ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon aufzulösen, wobei die gesamte Anzahlung geleistet wird der Stornogebühr einbehalten und nicht zurückerstattet, unbeschadet unseres Rechts, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die entstandenen Kosten (einschließlich Liefer-, Lager-, Versicherungs- und Lagerkosten) den Anzahlungsbetrag übersteigen.
8.2 In Fällen, in denen der vorstehende Artikel (noch) keine Grundlage für die Auflösung eines Vertrags oder eines Teils davon bietet, sind wir berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention bis zu dem Zeitpunkt aufzulösen, an dem die Waren und /oder Dienstleistungen wurden an die andere Partei geliefert.  Wenn wir von diesem Recht Gebrauch machen, schulden wir der anderen Partei keine Entschädigung dafür und wir sind nicht verpflichtet, der anderen Partei aus diesem Grund irgendwelche Schäden zu zahlen.

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Artikel 9: Aussetzung und Zurückbehaltungsrecht
9.1 Wir sind berechtigt, unsere Leistung (einschließlich zukünftiger Teillieferungen) auszusetzen, wenn der Vertragspartner einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht nachkommt oder uns bekannte Umstände Anlass zu der Annahme geben, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird Pflichten, es sei denn, zwingende Bestimmungen untersagen uns dies.
9.2 Wir sind berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf alle Waren der Gegenpartei auszuüben, auf die sich die Ausführung des Vertrags bezieht und die wir im Rahmen der Vereinbarung tatsächlich in unserem Besitz haben, wenn die Gegenpartei die Verpflichtungen nicht erfüllt Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages oder anderer mit der anderen Partei geschlossener Verträge, ganz oder teilweise.
9.3 Wir sind berechtigt, von der anderen Partei alle Schäden (einschließlich Zinsverluste) zu verlangen, die wir erlitten haben, und die Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Pflege der Waren entstehen mussten, die wir tatsächlich in unserem Besitz haben (einschließlich Lagerungskosten).

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Artikel 10: Verkauf mit Inzahlungnahme
10.1 Wenn im Falle des Verkaufs einer Maschine und/oder eines Fahrzeugs im Austausch gegen eine Maschine und/oder ein Fahrzeug die andere Partei die auszutauschende Maschine und/oder das auszutauschende Fahrzeug bis zur Lieferung weiter nutzt, ist die andere Partei verpflichtet, nachzusehen nach der Maschine und/oder dem Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt.
10.2 Die einzutauschende Maschine und/oder das einzutauschende Fahrzeug geht erst in dem Zeitpunkt in unser Eigentum über, in dem wir tatsächlich die Verfügung über diese Maschine und/oder dieses Fahrzeug erhalten.
10.3 Die einzutauschende Maschine und/oder das einzutauschende Fahrzeug muss frei von Finanzierungen und Verpflichtungen gegenüber Dritten sein.
10.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, müssen die von der Gegenpartei an uns verkauften/umgetauschten Waren vollständig, in gutem Zustand und frei von versteckten Mängeln sein.
10.5 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind alle die Maschine und/oder das Fahrzeug betreffenden Unterlagen in dem Moment an uns zu übergeben, in dem die Maschine und/oder das Fahrzeug in unser Eigentum übergeht.
10.6 Während der Nutzung gemäß Absatz 1 dieses Artikels trägt die Gegenpartei das Risiko für die Maschine und/oder das Fahrzeug und trägt alle Kosten, insbesondere die der Wartung und etwaiger Schäden, unabhängig von der Ursache, einschließlich der Folgekosten einschließlich des Versäumnisses (oder der Unfähigkeit), die gültige vollständige Zulassungsbescheinigung und alle anderen amtlichen Dokumente vorzulegen, gehen zu Lasten der anderen Partei.
10.7 Wenn sich die einzutauschende Maschine und/oder das einzutauschende Fahrzeug unserer Meinung nach nicht mehr in demselben Zustand befindet wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir tatsächlich über diese Maschine und/oder dieses Fahrzeug verfügen, werden wir berechtigt, die Inzahlungnahme abzulehnen und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises der Maschine und/oder des Fahrzeugs zu verlangen oder die einzutauschende Maschine und/oder das Fahrzeug neu zu bewerten und den damaligen Wert zu berücksichtigen.
10.8 Wenn die einzutauschende Maschine und/oder das Fahrzeug unserer Meinung nach Mängel aufweist, die erst nach der tatsächlichen Bereitstellung der Maschine und/oder des Fahrzeugs hätten entdeckt werden können, die aber nach objektiven Maßstäben bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses vorhanden waren des Vertrages, ist der Vertragspartner uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Als Schaden gilt eine Minderung des Schätzwertes.


Artikel 11: Höhere Gewalt
11.1 Für den Fall, dass höhere Gewalt die Ausführung des Vertrages verzögert oder verhindert, sind wir berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass dies der Gegenpartei Schadensersatzansprüche einräumt.
11.2 Als höhere Gewalt unsererseits gilt auch jeder von uns nicht zu vertretende Umstand, durch den die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verhindert wird. Solche Umstände höherer Gewalt liegen in jedem Fall vor: - wenn die Produktion oder Lieferung eines bestimmten Artikels eingestellt wird; - wenn wir der Gegenpartei eine Maschine und/oder ein Fahrzeug verkauft haben, die noch ausgetauscht werden müssen, und diese Maschine und/oder dieses Fahrzeug aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht an die Gegenpartei geliefert werden können; - Verlust, Beschädigung und/oder Verspätung während und durch den Transport, extreme krankheitsbedingte Abwesenheit von Personal, Handlungen/Maßnahmen beim Zoll einschließlich (vorübergehender) Schließung bestimmter geografischer Gebiete, Feuer, Diebstahl und andere schwerwiegende Störungen in unserem Unternehmen oder bei unserem Lieferanten ( s).
11.3 Wenn der Hersteller, Importeur oder Lieferant Modifikationen oder (Konstruktions-)Änderungen an einem Produkt vornimmt, behalten wir uns das Recht vor, das modifizierte Produkt zu liefern, sofern das modifizierte Produkt mindestens die normalen Gebrauchseigenschaften wie das Originalprodukt hat, sowie die besondere Nutzungseigenschaften, wenn und soweit dies schriftlich zwischen uns und der Gegenpartei vereinbart wurde.

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Artikel 12: Ansprakelijkheid
12.1 Behoudens opzet of bewuste roekeloosheid van ons of onze leidinggevenden (leidinggevende ondergeschikten daaronder begrepen) is onze aansprakelijkheid uitgesloten, ongeacht of die vordering is gebaseerd op een met ons gesloten overeenkomst, onrechtmatige daad of anderszins.
12.2 Ingeval wij aansprakelijk bevorzugtn zijn voor schade, is onze aansprakelijkheid steeds beperkt tot directe schade aan zaken of personen en strekt deze zich nimmer uit tot eventuele bedrijfsschade of andere gevolgschade, waaronder begrepen derving van inkomsten en kosten in verband met de huur van vervangende _cc781905- 5cde-3194-bb3b-136bad5cf58d_machines en/of voertuigen.
12.3 Ingeval wij aansprakelijk bevorzugtn zijn voor schade, is onze aansprakelijkheid voorts beperkt tot de prijs waarvoor de wederpartij het product heeft gekocht, dan wel tot een bedrag dat door de wederpartij voor de opdracht is betaald, althans tot maximaal de dagwaarde van het relevante voertuig.
12.4 Wij zijn nimmer aansprakelijk voor schade veroorzaakt door werkzaamheden welke niet behoren tot onze normale werkzaamheden en door ons bij wijze van service op uitdrukkelijk verzoek van de wederpartij have verricht. Deze werkzaamheden geschieden voor rekening en risico van de wederpartij. Wij zijn evenmin aansprakelijk voor schade die voortvloeit uit de onjuistheden in kosteloze adviezen.

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Artikel 13: Afwijkende bedingen
13.1 Indien bij verkoop van bepaalde producten van ons bijzondere voorwaarden van ons zijn overeengekomen, prevaleren deze bijzondere voorwaarden voor zover ze betrekking hebben op die bepaalde products, indien ze in strijd met de onderhavige algemene voorwaarden zouden ontstaan. Voor het overige behouden deze algemene voorwaarden hun Geldigheid.

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Artikel 14: Verwerking gegevens
14.1 De gegevens van de wederpartij worden door ons verwerkt. Tevens zijn wij gerechtigd deze gegevens aan derden ter beschikking te stellen. Voor zover het de verwerking van persoonsgegevens betreft zijn dat verwerkingen in de zin van de Algemene verordening gegevensbescherming (AVG). Aan de hand van deze verwerking kunnen wij de overeenkomst uitvoeren, de garantieverplichtingen jegens de wederpartij nakomen, optimal service verlenen, de wederpartij tijdig voorzien van productinformatie en van gepersonaliseerde aanbiedingen. Indien het de verwerking van persoonsgegevens betreft ten behoeve van direct mailing wordt het eventueel door de wederpartij bij ons aangetekende verzet gehonoreerd.
14.2 De wederpartij is ervan op de hoogte dat door ons verkochte machine en voertuigen uitgerust (kunnen) zijn met softwaresystemen, die information over het voertuig opslaan. De wederpartij vrijwaart Laan Equipment van enige aansprakelijkheid hieromtrent.

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Artikel 15: Heiligtümer
15.1 De weder partij verklaart de bij Laan Equipment gekochte goederen niet te weder verkopen aan partijen die zijn opgenomen op de EU-sanctielijsten en/of de OFAC Specially Designated Nationals And Blocked Persons List (SDN).

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Artikel 16: Toepasselijk recht, bevoegde rechter en forumkeuze
16.1 De bepalingen van het Weens Koopverdrag zijn niet van toepassing, evenmin als enige toekomstige internationale regeling inzake koop van roerende zaken, waarvan de werking door partijen kan have uitgesloten.
16.2 Op alle met ons gesloten overeenkomsten en alle (overige) rechtsbetrekkingen tussen ons en de wederpartij, is het Nederlands recht van toepassing.
16.3 Alle geschillen voortvloeiende uit of samenhangende met de overeenkomst worden, voor zover dwingend rechtelijke bepalingen zich daar niet tegen verzetten, uitsluitend voorgelegd aan het bevoegde just in het arrondissement van onze vestigingsplaats.

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